Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im folgenden findest Du meine Allge­meinen Geschäftsbe­din­gungen (AGB). Die Zustimmung erfolgt durch die Buchung eines Termins. Stand: Januar 2021.

1. Termin­ver­ein­ba­rungen & Stornogebühren

Trainings­zeiten: nach Vereinbarung.

Verein­barte Termine sind verbind­lich. Trainings­ter­mine, die vom Kunden innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem verein­barten Termin abgesagt oder geändert werden, verfallen zu Lasten des Kunden. Das verein­barte Stunden-Honorar (brutto) wird als Stornogebühr fällig. Gleiches gilt, wenn der Kunde nicht zum verein­barten Termin erscheint.

Bei Absagen außerhalb der 24-Stunden-Frist gilt: es wird ein Ausweich­termin verein­bart.

Wurde ein Außentermin verein­bart, kann dieser wegen schlechten Wetters nur von Mark Friedrich abgesagt werden. Erfolgt keine Absage durch Mark Friedrich, findet der Termin am verein­barten Ort, zum verein­barten Zeitpunkt statt. Der Kunde, nicht Mark Friedrich, ist für tempe­ratur- und wetter­ge­rechte Kleidung zuständig und verant­wort­lich.

Terminänderungen/Termi­n­ab­sagen müssen telefo­nisch (auch Mailbox), per Whatsapp oder per SMS erfolgen.

2. Vergütung

Nach § 19 Abs. 1 Umsatz­steu­er­ge­setz wird in meinen Rechnungen keine Umsatz­steuer gesondert ausge­wiesen.

Sonstige Kosten für den Personal Trainer (z. B. Eintritts­gelder, Platz­karten, Aufnah­megebühren, Reise- und Übernach­tungs­kosten, Spesen usw.), werden vom Kunden in voller Höhe übernommen.

Die Anfahrts­kosten sind im Umkreis von 25 km von 71686 Remseck kosten­frei. Ab dem 26. Kilometer wird eine Kilome­ter­pau­schale von 0,50 Cent pro gefah­renem Kilometer erhoben.

Gesund­heits-Checks, Re-Checks, Trainings- und Ernährungs­aus­wer­tungen und Trainingspläne für Folge­zeiten sind nicht im Honorar enthalten und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet.

Wenn nicht anders verein­bart, erhält der Kunde eine monat­liche Rechnung. Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, behalten wir uns Mahngebühren vor.

Solange die Rechnung nicht beglichen ist, besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung.

Spezielle Programme, die Sonder­preise beinhalten oder individuell vereinbart wurden, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt. Die Überwei­sung erfolgt auf das auf der Rechnung angegebene Konto.

Erstgespräch und Check Up sind in aller Regel kosten­frei. Der Kunde verpflichtet sich vor jeder Betreuung, die Art der Leistung mit seiner Unter­schrift als Leistungs­nach­weis abzuzeichnen.

3. Sport­taug­lich­keit, Haftung

Der Kunde versi­chert sport­ge­sund zu sein. Er hat sich bei einem Hausarzt/Sportarzt seines Gesund­heits­zu­standes versi­chert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sport­taug­lich­keit ärztlich unter­su­chen zu lassen. Jede Erkran­kung, Schmerz, Schwindel, Unwohl­sein usw., ist dem Personal Trainer sofort mitzu­teilen.

Alle Anfragen zum derzei­tigen/bishe­rigen Gesund­heits­zu­stand und zu den aktuellen Leben­sumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beant­worten. Alle Änderungen sind Mark Friedrich sofort mitzu­teilen. Die Teilnahme am Personal Training erfolgt auf eigenes Risiko. Für Sachschäden wird eine Haftung ausge­schlossen, es sei denn, Mark Friedrich ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzu­weisen.

4. Urheber­rechte, Veröffent­li­chungen

Das Urheber­recht sämtlicher Veröffent­li­chungen von Friedrich Fitness liegt ausschließlich bei Friedrich Fitness. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbe­son­dere Vervielfältigungen oder Weiter­gabe an Dritte, bedarf der schrift­li­chen Geneh­mi­gung von Mark Friedrich. Zuwider­hand­lungen werden in jedem Einzel­fall mit einer Konven­tio­nal­strafe von 5.950,00 € (inkl. 19% MwSt.) verfolgt.

Weiter­rei­chende Ersatz­ansprüche werden hierdurch nicht berührt.

Falls es Weiterempfehlungen sportverbundener Leistungen gibt, besteht eine ausdrückliche Unver­bind­lich­keit dieser Empfeh­lungen . Somit wird die Haftung für eventu­elle Schäden, die durch Koope­ra­ti­ons­partner von Mark Friedrich entstehen, ausge­schlossen.

Änderungen, Ergänzungen oder Nebena­b­reden bedürfen zu ihrer Wirksam­keit der Schrift­form, sofern in den AGB nichts Anderes bestimmt ist. Beide Vertrags­par­teien verpflichten sich zu gegen­sei­tiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienst­leis­tungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

Sollte eine einzelne Bestim­mung in diesen AGB rechtlich unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestim­mungen hierdurch nicht berührt.

Die Parteien erkennen für den Fall der Ungültigkeit diejenige gültige Regelung an, die dem der Regelungs­in­ten­sion des unwirk­samen Bestand­teils inhalt­lich am nächsten kommt.